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RVS Richtlinien & Merkblätter
15 Brücken
15.04 Brückenausrüstung
15.04.60 Sonderkonstruktionen



RVS 15.04.61 Zusätzliche Maßnahmen zur Absturzsicherung
August 2016

Beschreibung

Diese RVS regelt das Erfordernis von zusätzlichen Maßnahmen zur Absicherung offener Mittelstreifen oder ähnlicher Verhältnisse bei parallel laufenden Fahrbahnen (z.B. Zwickelbereiche von Auf- und Abfahrten, Kollektorspuren, Brücken neben Brücken) sowie die Anforderungen für die Ausbildung dieser Maßnahmen auf Brücken und anderen Kunstbauten (z.B. Stützmauern) im Zuge von öffentlichen Verkehrswegen. Für Sonderbereiche, wie z.B. Brücken im Anschluss an Tunnelportale oder Hangbrücken ist die RVS auch für die Brückenaußenränder anzuwenden.

 

Sie ist grundsätzlich für Neubau, Ertüchtigung und Instandsetzung größeren Umfanges (z.B. Erneuerung von Randbalken) von Brücken und anderen Kunstbauten in der Betriebsphase anzuwenden.

 

Diese RVS regelt keine Ausrüstungsteile, die der Wartung, Erhaltung bzw. vergleichbaren Maßnahmen am Bauwerk dienen, z.B. Arbeitsplattformnetze.

 

Etwaige Maßnahmen zur Prävention von Vandalismus und Suizid sind nicht Gegenstand dieser RVS.

Inhaltsangabe

0. Vorbemerkungen

1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Allgemeines

4. Kriterien für zusätzliche Schutzmaßnahmen

5. Ausführungsmöglichkeiten und Anforderungen

6. Angeführte Richtlinien und Normen

7. Zusätzlich zu beachtende Gesetze, Richtlinien und Normen

Verbindlichkeitserklärung
Seiten 13
Ausgabedatum 1. August 2016
Verbindlich Ja, verbindlich mit 21.07.2016 durch Erlass BMVIT-300.041/0030-IV/IVVS-ALG/2016
Notifikationsnummer 2015/639/A
Arbeitsausschuss BR04 Brückenausrüstung
Preise
Medium Netto + USt. Anzahl
Heft 25,00 € 10 %
Download 25,00 € 10 %
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