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RVS Richtlinien & Merkblätter
09 Tunnel
09.02 Tunnelausrüstung
09.02.20 Betrieb und Sicherheit



RVS 09.02.22 Tunnelausrüstung
Juni 2014

Beschreibung

Diese RVS ist unter Berücksichtigung der nationalen Gesetze (STSG, StVO, ETG usw.) bei Neuplanungen von Straßentunneln anzuwenden. Bei Sanierungen gilt sie sinngemäß, sofern dies dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht widerspricht, vorrangig ist die Einheitlichkeit für den Tunnelbenutzer zu beachten.

 

Für Galerien ist diese RVS gemäß Festlegung im Punkt 7 anzuwenden. Sie wurde in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV) erstellt und hat somit hinsichtlich der brandschutzrelevanten Einrichtungen im ganzen Bundesgebiet Gültigkeit. Abweichungen sind auf Basis einer Risikobewertung mit dem zuständigen Landesfeuerwehrverband abzustimmen.

Inhaltsangabe

0. Vorbemerkungen

1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

3. Allgemeine Planungshinweise

4. Projektgrundlagen

5. Ermittlung der Gefährdungsklasse

6. Betriebsführung und Anlagenkonzeption

7. Systemauswahl

8. Anordnung der BuS

9. Technische Anforderungen an die BuS

10. Ausführung von Anlagendetails

11. Angeführte Gesetze, Richtlinien und Normen

12. Zusätzlich zu beachtende Gesetze, Richtlinien und Normen

13. Anhang

Seiten 91
Ausgabedatum 1. Juni 2014
Änderungsdatum 1. November 2019
Verbindlich Ja, verbindlich mit 28.05.2014 durch Erlass BMVIT-300.041/0033-IV/ST-ALG/2014
Notifikationsnummer 2013/648/A
Arbeitsausschuss T04 Sicherheitseinrichtungen
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Preise
Medium Netto + USt. Anzahl
Heft 125,00 € 10 %
Download 125,00 € 10 %
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