Diese RVS ist zur Aufwand- und Kostenabschätzung von den in der RVS 06.01.11 beschriebenen Leistungen auf dem Gebiet des Vermessungswesens und der Geoinformation anzuwenden, sofern die Leistungen einem durchschnittlichen Ausmaß entsprechen. Einzelne Leistungen, insbesondere weitere geistige Dienstleistungen, sind nach dem Zeitaufwand zu erfassen.
Die Bestellung dieser RVS beinhaltet die RVS 06.01.11 (die Ziel- und Aufgabenbeschreibungen aller Vermessungstätigkeiten vom Kataster, über die Ingenieurgeodäsie bis zur Geoinformation) und die hier beschriebene RVS 06.01.12.