| Beschreibung |
Diese RVS ist unter Berücksichtigung der nationalen Gesetze (STSG, StVO, ETG, NISG usw.) bei Neuplanungen von Straßentunneln anzuwenden. Bei Sanierungen gilt sie sinngemäß, sofern dies dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht widerspricht, vorrangig ist die Einheitlichkeit für den Tunnelbenutzer zu beachten. Für Galerien ist diese RVS gemäß Festlegung im Punkt 7 anzuwenden.
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| Inhaltsangabe |
0 Vorbemerkungen 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen 3 Allgemeine Planungshinweise 4 Projektgrundlagen 5 Ermittlung der Gefährdungsklasse 6 Betriebsführung und Anlagenkonzeption 7 Systemauswahl Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen 8 Anordnung der Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen 9 Technische Anforderungen an die Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen 10 Ausführung von Anlagendetails 11 Angeführte Gesetze, Richtlinien, Normen und Literatur 12 Zusätzlich zu beachtende Norm 13 Anhang
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| Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 18.08.2026 durch Erlass 2026-0.684.281 |
| Arbeitsausschuss |
T04 Sicherheitseinrichtungen |