| Beschreibung |
Diese RVE bezieht sich auf eisenbahnspezifische landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen, die im Zuge von umweltrelevanten Vorgaben im Rahmen der Planung und Realisierung von Eisenbahninfrastrukturprojekten aus Behördenverfahren einzuhalten und umzusetzen sind. Sie ist für Eisenbahninfrastrukturprojekte im Neu- und Ausbau für Haupt- und Nebenbahnen anzuwenden, für welche im Zuge einer Umweltuntersuchung festgestellt wurde, dass Umweltmaßnahmen erforderlich sind, um negative Auswirkungen auf die Umwelt gemäß der RVS 04.01.12 zu vermeiden, zu vermindern, auszugleichen oder zu ersetzen. In diesem Sinne ist die RVE auch bei der Planung von Gestaltungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
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| Inhaltsangabe |
1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Allgemeines 4 Allgemeine Planungsgrundsätze für die Grünraumgestaltung 5 Vermeidungsmaßnahmen 6 Verminderungsmaßnahmen 7 Ausgleichsmaßnahmen 8 Ersatzmaßnahmen 9 Gestaltungsmaßnahmen 10 Angeführte Gesetze, Richtlinien und Literatur
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| Verbindlich |
Vom BMVIT zur Anwendung empfohlen! |
| Arbeitsausschuss |
EB09 Umwelt- und Grünraumgestaltung |