Diese RVS ist als einheitliche Grundlage zur Ersterfassung und Erstbewertung des Anlagevermögens der Straßeninfrastruktur für die Erstellung der Eröffnungsbilanz anzuwenden. Es bietet weiters auch die Möglichkeit, das Anlagevermögen in regelmäßigen Zeitabständen (z.B. 5 bis 10 Jahre) zu bewerten, um somit zeitliche Veränderungen des Netzzustandes dar stellen zu können.
Für unbebaute Flächen ist die Grundstücksbewertung anhand der Basispreise für das Grundstücksrasterverfahren des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) durchzuführen.
In der 1. Abänderung wurde das Kapitel 7.2 "Anhang 2: Anlagengruppe Ingenieurbauwerke – Brücke" ergänzt.