Beschreibung |
Diese RVE enthält das anzuwendende Verfahren zur Bestimmung der Emissionen von Schienenverkehrslärm als Grundlage für Lärmimmissionsberechnungen. Das Rechenverfahren behandelt den von Bahnanlagen durch den Zugverkehr und durch den Verschub- und Umschlagbetrieb ausgehenden Luftschall; Körperschall und andere Sekundärschalleffekte werden in dieser RVE nicht behandelt. Die gegenständliche RVE stellt gemeinsam mit der ÖAL-Richtlinie Nr. 28 die Basis für die Ermittlung der Lärmindizes i.S. der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm dar und ist auch bei der Ausarbeitung strategischer Umgebungslärmkarten heranzuziehen. Sie setzt die entsprechende Richtlinie (EU) 2015/996 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden gemäß der Richtlinie 2002/49/EG einschließlich der Berichtigung der Richtlinie (EU) 2015/996 um. Das Ergebnis dieses Verfahrens sind Schallleistungspegel. Die Berechnung von Schallimmissionen und die Festlegung von Immissionsricht- und Immissionsgrenzwerten ist nicht Inhalt dieser RVE. Das Rechenverfahren zur Ermittlung von Schallimmissionen ist in der ÖAL-Richtlinie Nr. 28 festgelegt. Die Anwendung dieser RVE setzt das Vorhandensein einer qualitätsgesicherten Software zur Berechnung von Schallimmissionen voraus.
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Inhaltsangabe |
1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Ersatzschallquellen 4 Schallleistungspegel 5 Fahrzeugklassen 6 Berechnung der durch den Verschub- und Umschlagbetrieb verursachten Schallemission 7 Sonstige eisenbahnbezogene Schallquellen 8 Angeführte Gesetze, Richtlinien, Normen und Publikationen 9 ANHANG
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Arbeitsausschuss |
EB07 Schienenverkehrslärm |