Schließen

RSA/RSI Rezertifizierung

Die Rezertifizierung von Straßenverkehrsgutachtern/Straßenverkehrssicherheitsgutachtern erfolgt auf Grundlage der §§ 5a – 5c des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971, Link RIS) in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2011 vom 29. Juli 2011 bzw. der Verordnung über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur, BGBl. 258/2011 vom 12. August 2011.

Die Rezertifizierung (d.h. Verlängerung der gültigen Zertifizierung nach fünf Jahren) kann frühestens ein Jahr und muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des bestehenden Zertifikats beantragt werden. Wichtig! Der Antrag muss im BMK erfolgen, bevor die Frist abläuft! Wenn der Antrag im BMK zuspät ankommt, wird die Zertifizierung aufgehoben.

Es sind für die Verlängerung des RSA/RSI-Zertifikats für weitere fünf Jahre zwei Anträge zu stellen, wobei der Antrag gegenüber dem Ministerium der wichtigere ist, um das offizielle Verfahren zu starten. Die FSV unterstützt das Ministerium in der Abwicklung des Verfahrens und bietet zur gesetzlichen Pflicht (BStG 1971) der Weiterbildung von 20 Einheiten einen Fortbildungskurs inkl. Feedbacktest an. Daher muss auch der FSV gegenüber ein Antrag gestellt werden.

Bei gesamt-positiver Beurteilung der Voraussetzungen wird das Zertifikat für die Dauer von weiteren fünf Jahren ausgestellt. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhält der Antragsteller einen negativen Bescheid.