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RVE 04.01.01 "Lärmschutzvorrichtungen - Technische Anforderungen und Bemessungsregeln" (01.07.2022)

Diese RVE gilt für Neubauten sowie für Aufrüstungen und Erneuerungen von bestehenden Anlagen im gesamten Streckenbereich des Infrastrukturbetreibers von Normalspurbahnen.
Es werden in dieser RVE nur Lärmschutzvorrichtungen aus Materialien wie z.B. Aluminium und Beton beschrieben, für die zum Zeitpunkt der Erstellung dieser RVE bereits ausreichend Erfahrungswerte für die Errichtung und Instandhaltung vorliegen.
Der Anwendungsbereich bezieht sich auf Lärmschutzvorrichtungen, die aus den folgenden Komponenten bestehen:
– Gründungen (z. B. Ramm-, Bohrpfahl- oder Flachfundierung),
– Lärmschutzwandsteher,
– Lärmschutzelemente, Schallabsorber-Paneele/Steine (Bekleidung),
– Verankerungen von LSW-Stehern auf Brückenrandbalken, Stütz- / Futtermauern und Flachgründung aus Stahlbeton mit metallischen Befestigungselementen oder in einem Köcher,
– Servicetüren und Servicetore,
– Befestigungsprofile für Schallabsorber-Paneele auf Stütz- / Futtermauern, Tunnelportalen und in Wannenbereichen.
Diese RVE gilt für die Ausführung und Bemessung von Lärmschutzvorrichtungen an Eisenbahnstrecken, jedoch nicht für Strecken von U-Bahnen, Straßenbahnen und Obussen.
Nicht Gegenstand dieser RVE sind weiters architektonische schalldämmende Konstruktionen auf Gebäuden.
Ergänzend zu dieser RVE sind die bahnspezifischen Vorgaben des Infrastrukturbetreibers zu berücksichtigen.

Inhaltsverzeichnis

0 Vorbemerkungen
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Grundlagen zu Lärmschutzvorrichtungen und Technische Anforderungen
4 Technische Anforderungen und Bemessungsregeln für Lärmschutzvorrichtungen
5 Dokumentation (Qualitätsmanagement, Überwachung)
6 Gründung von Lärmschutzwänden
7 Angeführte Gesetze, Richtlinien, Normen und Literatur
8 Anhang A: FSV-Kennzeichnung
9 Anhang B: Leitfaden zur Versuchsdurchführung
10 Anhang C: Ablauf des Zulassungsverfahrens und einzureichende Unterlagen