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Wann dürfen Radfahrer bei Rot abbiegen?

Ein Bericht in der Zeitschrift Kommunal wurde in Kooperation mit der FSV gestaltet. Die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt für Gemeinden Neuerungen für Verkehrsplanungen im Bereich von Ampelregelungen auf Kreuzungen. Bei der Berücksichtigung von Rechtsabbiegen der Radfahrer bei Rot für PKW kann nun auch der permanente Grünpfeil für Radfahrer nach Halt (§ 54 Abs. 5 StVO) als Zusatztafel neben der roten Ampel angewendet werden.

Wann dies sinnvoll ist, wird in einer aktuellen Regelung festgelegt. Lesen Sie weiter im Artikel auf www.kommunal.at.