Beschreibung des Aufgabengebietes
Durch die Deregulierung von behördlichen Tätigkeiten im Eisenbahnwesen (Zuständigkeit für Nebenbahnen und Anschlussbahnen bei den Ländern) ergibt sich die Notwendigkeit für die befassten bautechnischen und betrieblichen Sachverständigen der Länder nach einer fachlichen Koordinierung zum Zweck einer bundesweit möglichst einheitlichen Vorgangsweise und nach einem umfassenden Informationsaustausch hinsichtlich der in Entwicklung befindlichen technischen Regelwerke und rechtlicher Vorgaben.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Schwerpunkte waren im Jahr 2021 die Koordinierung der Vorgangsweise der Länder betreffend die Aufsichtsverpflichtungen der Sicherheitsbehörden, die Auswirkungen der aktuellen EU-Verordnungen auf die Sachverständigentätigkeit, die Überprüfung der Sicherungsarten von Eisenbahnkreuzungen (u.a. im Zuge der Elektrifizierung von Nebenbahnen), die Beurteilung von externen Gutachten von § 19a-Überprüfungen von Anschlussbahnen sowie der Umgang mit Beschwerden von Anrainern bezüglich Lärmeinwirkungen und Bahnreisenden bezüglich Sicherheitsfragen. Zu diesem Zwecke wurden zwei Sitzungen, eine in Wien/FSV und eine mittels Videokonferenz, abgehalten.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Schwerpunkte des Jahres 2022 werden die intensive Befassung mit den Aufsichtsverpflichtungen der Eisenbahnbehörden der Länder aus fachtechnischer und betrieblicher Sicht, die Koordinierung von Stellungnahmen zu Änderungsvorhaben der Obersten Eisenbahnbehörde sowie die Befassung mit Neuerungen auf dem Gebiet der technischen Regelwerke im Hinblick auf die Sachverständigentätigkeit sein.