Beschreibung des Aufgabengebietes
Durch die Deregulierung von behördlichen Tätigkeiten im Eisenbahnwesen (Zuständigkeit für Nebenbahnen und Anschlussbahnen bei den Ländern) ergibt sich die Notwendigkeit für die befassten bautechnischen und betrieblichen Sachverständigen der Länder nach einer fachlichen Koordinierung zum Zweck einer bundesweit möglichst einheitlichen Vorgangsweise und nach einem umfassenden Informationsaustausch hinsichtlich der in Entwicklung befindlichen technischen Regelwerke und rechtlicher Vorgaben.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Schwerpunkte im Jahr 2025 waren die Koordinierung der Länder betreffend die Überprüfung von Eisenbahnkreuzungen sowie die laufenden Verfahren an Anschlussbahnen. Des Weiteren wurde eine Liste von Punkten zur Berücksichtigung im neu erscheinenden Erlass zur Eisenbahnkreuzungsverordnung erarbeitet. Zusätzlich wurde eine Liste von Punkten zur Berücksichtigung bei zukünftigen Novellierungen der EisbKrV erarbeitet und wird diese Liste weiterhin laufend gepflegt. Auch erfolgte die Abstimmung der Länder-Amtssachverständigen bzgl. Stellungnahmen in diversen Begutachtungsverfahren im Eisenbahnrecht.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Schwerpunkte werden auch im Jahr 2026 die Koordinierung der Länder betreffend die Überprüfung von Eisenbahnkreuzungen sowie die laufenden Verfahren an Anschlussbahnen sein. In Bezug auf rechtliche Fragestellungen wird in Erwägung gezogen, juristische Vertreter der Landeseisenbahnbehörden in die Diskussionen einzubinden. In anfallenden Begutachtungsverfahren zu rechtlichen und technischen Regelwerken werden die Stellungnahmen der Länder-ASV koordiniert.