Beschreibung des Aufgabengebietes
Erstellung und bei Bedarf Aktualisierung bzw. Ergänzung der RVS 12.01.11:
Die diversen Abfallgesetze sowie der Bundesabfallwirtschaftsplan geben in Österreich strenge Richtlinien für die Verwertung von Abfällen vor, nahmen dabei aber bis zum BAWP 2011 nur Rücksicht auf die allgemeine Situation der Bau- und Abfallwirtschaft in Österreich.
Ziel des Stb08 war und ist es daher gegebenenfalls durch entsprechende Untersuchungsreihen die Umweltrelevanz der Materialien aus der Straßenerhaltung zu prüfen und dem entsprechende umweltverträgliche, wirtschaftliche und praxistaugliche Verwertungswege zu finden (FSV-Schriftenreihe Heft Nr. 012).
Um diese Verwertungswege rechtskonform anwenden zu können, leistete der Arbeitsausschuss auch Vorarbeit und Input für die Recyclingbaustoff-Verordnung sowie den BAWP 2017 und soll mittelfristig weiterhin fachlichen Input für diverse Verordnungs- bzw. Gesetzesnovellen im Hinblick auf Materialverwertung erarbeiten.
Bei den behandelten Materialien handelt es sich um die Verwertung/Behandlung von:
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Ausbauasphalt, Asphaltfräsgut, Asphaltaufbruch
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Bodenaushubmaterial inkl. Sandfang, Steinsperren, Ausschotterungsbecken (Geschiebesperren), Felsräumungen, Bodenfiltermaterial
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Bankettschälgut und Grabenräumgut
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Einkehrsplitt aus der Frühjahrskehrung
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Einkehrgut aus der Ganzjahreskehrung
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Grünschnitt sowie Baum- und Strauchschnitt
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
In Erwartung des Begutachtungsentwurfes der Aushubverordnung wurden eine Videokonferenz- sowie eine eintägige und eine zweitägige Präsenzsitzung abgehalten. Dabei wurde die bereits im Zuge des Vorbegutachtungsentwurfes 2024 erstellte Stellungnahme weiter bearbeitet und Erhebungen zum DTV (durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen) der Landesstraßennetze, den jährlichen Bankettschälgutmengen der einzelnen Länder, sowie eine Markterhebung der Aushubdeponien und Annahmepreise konkret für Bankettschälgut durchgeführt, um die monetären Auswirkungen der angekündigten Verschärfungen hinsichtlich Bankettschälgut sowie die geforderten Erleichterungen sachlich fundiert zu untermauern. Der Begutachtungsentwurf der Aushubverordnung wurde seitens BMK erst Ende 2025 ausgesandt.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Anfang 2026 wurde die vorbereitete Stellungnahme zur Aushubverordnung seitens AA Stb08 fertig ausgearbeitet und an das zuständige Bundesministerium übermittelt. Der AA steht somit für gegebenenfalls anstehende Diskussionen zu den gewünschten Änderungen zur Verfügung.
Erforderlichenfalls sollen wie bisher Stellungnahmen zu weiteren geplanten Gesetzesänderungen z.B. der angekündigten Novelle der DVO, im Arbeitsausschuss erarbeitet werden.
Nach Inkrafttreten der aktuellen Gesetzesänderungen wird eine Überarbeitung der RVS 12.01.11 erforderlich werden. Die Arbeit des Ausschusses soll inhaltlich weitergeführt werden, indem auf Grund neuer Erkenntnisse und Anforderungen aus der Praxis, Erhebungen und gegebenenfalls Regelungen zu bisher nicht in der RVS behandelten Materialien diskutiert werden.