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Vogelschutz (VU11)

Kurzzeichen VU11
Bezeichnung Vogelschutz
Art Arbeitsausschuss Straße
Tätigkeitsbericht

Beschreibung des Aufgabengebietes

Die RVS 04.03.13 „Vogelschutz an Verkehrswegen“ ist seit Jänner 2007 veröffentlicht und im Bereich der Bundesstraßen verpflichtend anzuwenden. Die RVS soll aber auch bei Bahnprojekten zur Anwendung kommen und ist für andere Projekte wie Leitungsbau, Kraftwerksbau etc. ebenso zur Anwendung geeignet. Die RVS gilt mittlerweile in einigen Bundesländern bei Naturschutz- und UVP-Verfahren unterschiedlichster Art als anerkanntes Regelwerk.

 

Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres

In der neuen Roten Liste Österreichs erfolgte erstmals eine Priorisierung von für den Vogelschutz relevanten Vogelarten. Aufbauend auf die im Jahr 2021 im Rahmen einer Experten-Kleingruppe geführte Diskussion, inwieweit diese Arten bzw. deren Priorisierung in den bestehenden Bewertungsrahmen der RVS Eingang finden soll bzw. kann, wurde im Jahr 2023 –für die einzelnen prioritären Arten ergänzende und vertiefende Analysen durchgeführt; insbesondere unter Zugrundelegung der Bestandszahlen und deren prozentuellen Anteile als Grundlage für eine gegebenenfalls erforderliche Einordnung in den bestehenden Bewertungsrahmen.

 

Ausblick auf zukünftige Vorhaben

Im Jahr 2024 wird auf Basis der weiteren Analysen für prioritäre Arten in der Experten-Kleingruppe das Erfordernis einer Berücksichtigung im Bewertungsrahmen bzw. die Bewertungskriterien festgelegt. Diese Ergebnisse werden in die RVS 04.03.13 bzw. in das RVS- Arbeitspapier Nr. 10 eingearbeitet und die Überarbeitungen der RVS 04.03.13 bzw. des RVS- Arbeitspapieres Nr. 10 sollen abgeschlossen werden.

Leitung
  • Linhart Wolfgang, Mag.