Beschreibung des Aufgabengebietes
Erstellung von Grundlagen auf der Infrastrukturseite (Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung) von den in Zusammenhang mit E-Mobilität notwendigen Einrichtungen. Beispielsweise fallen darunter die Themen Ausbildung von E-Ladestationen, Kennzeichnung, Markierung, Platzverhältnisse, Empfehlung hinsichtlich Verortung, Standortfragen. Als Ziel wird auch die Vereinheitlichung und Standardisierung vorgesehen. Sowie eine generelle Umsetzung von Barrierefreiheit bei Abstellanlagen in Bezug auf die Ladeinfrastruktur.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Im letzten Jahr wurde mit der Erstellung eines Entwurfes der RVS 03.07.23 „Straßenplanung, Nebenanlagen und sonstige Verkehrsflächen, Nebenanlagen, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder im öffentlichen Raum“ fortgesetzt. Allerdings ruhte der Ausschuss fast das ganze Jahr. Es wird mehr und mehr klar, dass sich generelle Fragen „für wen tatsächlich diese RVS bestimmt sein soll“ auf tun. Die Basis Aussagen in Bezug auf Einbauhöhen und der Situierung wie bei der RVS 03.07.21 sollten gleichbleiben. Das wären auch die Informationen die bei einer Überarbeitung der RVS-Radverkehr in diese einfließen und sich danach im Bereich Radabstellanlagen wiederfinden sollen. Einen wesentlichen Schwerpunkt stellte der Bundesländer übergreifende Informationsaustausch unter den Teilnehmern dar.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Der Arbeitsausschuss setzt sich mit dem Thema Ladeinfrastruktur für E-Fahrräder im öffentlichen Raum weiter auseinander. Es ist kein Ziel mehr, die RVS 03.07.23 eigenständig zur Veröffentlichung zu bringen, sondern viel mehr die paar wenigen aber wichtigen Informationen für die Überarbeitung der Radverkehrs RVS vorzubereiten.