Beschreibung des Aufgabengebietes
In der RVS 04.02.12 „Schadstoffausbreitung an Verkehrswegen und Tunnelportalen“ werden die Kriterien zur Berechnung der Schadstoffausbreitung beschrieben. Im Arbeitspapier Nr. 17 werden Details (Modellierungen) dazu ausgeführt.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Im Dezember 2024 ist die EU-Richtlinien für Luftqualität in Kraft getreten. Diese sieht neue Grenzwerte und Zielwerte vor, unter anderem für Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid, die ab 2030 einzuhalten sind. Im 2. Halbjahr 2024 wurde daher eine Überarbeitung der RVS 04.02.12 gestartet. In einem ersten Schritt wurden bereits Bereiche für die anstehende Überarbeitung definiert.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Fortsetzung der Überarbeitung und Anstellen grundlegender Überlegungen zu folgenden Punkten:
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Bearbeitungstiefe bei UVP-Änderungsverfahren
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Beurteilung klimarelevante Gase (CO2, etc.) in Bezug auf Untersuchungsraum und genereller Beurteilungsrahmen
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Umgang mit der Beurteilung der Bauphase in Genehmigungsverfahren
Die betreffenden Überarbeitungen wirken sich auf die folgenden Dokumente aus:
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RVS 04.02.12 Ausbreitung von Luftschadstoffen an Verkehrswegen und Tunnelportalen (Oktober 2020)
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RVS Arbeitspapier Nr. 17 Ausbreitung von Luftschadstoffen an Verkehrswegen und Tunnelportalen – Anforderungen an Ausbreitungsmodellen und Datengrundlagen (Oktober 2020)
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RVS 04.01.11 Umweltuntersuchung (April 2017, letzte Änderung Jänner 2022)