Beschreibung des Aufgabengebietes
Seit der Veröffentlichung der RVS 04.04.11 am 1. Jänner 2011 standen erstmals einheitliche Regelungen für Planung, Bemessung, Bau und Betrieb von Gewässerschutzanlagen zur Verfügung. Die praktischen Erfahrungen mit dieser RVS und aktuelle technische Entwicklungen erforderte eine Anpassung und Ergänzung der RVS 04.04.11. Im Jahr 2020 konnte die Überarbeitung der RVS 04.04.11 abgeschlossen werden. Mit der inhaltlichen Ergänzung der Themenbereiche Chlorid, Technischer Filter und Fremdüberwachung wurde den Wünschen nach normativen Regelungen Rechnung getragen.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Die Tätigkeit des Arbeitsausschusses ruhte im vergangenen Jahr.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Es besteht die Absicht, die RVS 04.04.11 im Jahr 2026 wieder mit neuen Leben zu füllen. 2026 ist der Abschluss einer Studie zum Schadstoffrückhalt von Gewässerschutzanlagen im Betrieb terminisiert. Aufgrund der Erkenntnisse der Studie macht die Überarbeitung der RVS Sinn.
Anschließend können nähere Überlegungen betreffend Novellierung der RVS angestellt werden.