Beschreibung des Aufgabengebietes
In der Planung besteht bereits die Möglichkeit, dass zu errichtende Bauwerk in einem 3D-Modell darzustellen, zudem mit Informationen zu Material und dessen Eigenschaften zu ergänzen. Der Schritt vom 3D-Modell ins Leistungsverzeichnis erfolgt noch händisch unter zu Hilfenahme von Tabellen und Hilfsprogrammen. Um dies auch automatisiert abwickeln zu können, existiert mit der ÖNORM A 6241, Teil 2 und dem damit gültigen Merkmalserver bereits eine Grundlage. Ergänzend dazu wurde 2021 die ÖNORM A 2063, Teil 2 veröffentlicht. Ziel dieser ist, dass Daten und Informationen, die bereits im 3D-Datenmodell von BIM enthalten sind, für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und die Abrechnung ausgetauscht werden können. Dies funktioniert aktuell bereits, jedoch nur in geschlossenen, aufeinander abgestimmten Systemen.
Ebenso wichtig wie für die Erstellung bei Leistungsverzeichnissen die Standardisierten Leistungsbeschreibungen sind, ist für den oben beschriebenen Automatismus die Erstellung eines Standards - eines Allgemeinen Elementkataloges - von wesentlicher Bedeutung. Mit Hilfe dessen kann die Brücke zwischen dem 3D-Modell und dem Leistungsverzeichnis geschaffen werden.
Vorteile:
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Zeitersparnis: Aus dem 3D-Modell kann direkt das Leistungsverzeichnis erstellt werden
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Höhere Sicherheit durch Standard (Reduktion von Mengenfehlern, falschen Positionen, fehlenden Positionen)
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Kostenersparnis bei der Abrechnung
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Höhere Planungssicherheit und -stabilität da durch die Spezifikation der Elemente und deren Parameter auch in frühen Planungsphasen relevante Parameter automationsunterstützt ausgewertet werden können
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Die bisherige Praxis der regelmäßigen Ausschusssitzungen konnte auch im Jahr 2022 beibehalten werden. Und zwar trotz der Herausforderungen, die der österreichischen Bauwirtschaft durch das Weltgeschehen gestellt wurden.
Das Pilotprojekt, die Erstellung von AVA-Elementen und darauf aufbauend ein Leistungsverzeichnis für eine bereits errichtete Brücke, wurde im September 2022 abgeschlossen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können nunmehr in weiterer Folge für die Erstellung des Allgemeinen Elementkatalogs genutzt werden.
Es hat sich weiters gezeigt, dass ein Allgemeiner Elementkatalog nur dann funktionieren kann, wenn auch die zugehörigen Prozesse und Randbedingungen zur Erstellung von Leistungsverzeichnissen beziehungsweise zur Abrechnung funktionsfähig sind. Daher wurde ab der zweiten Jahreshälfte seitens einzelner Mitglieder des Ausschusses auf diese Themen ein Fokus gelegt und beispielsweise ein Austausch mit der Arbeitsgruppe zur ÖNORM A 2063 begonnen.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Ab Beginn des Jahres 2023 wird in kleinen Arbeitsgruppen der Allgemeine Elementkatalog für ausgewählte Leistungsgruppen der LB VI erstellt. Die Ergebnisse sollen dann regelmäßig dem gesamten Ausschuss TV09 bzw. den betroffenen Ausschüssen aus dem TV02 – Leistungsbeschreibungen zur Reflexion und Rückmeldung zur Verfügung gestellt werden.