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RVS-AP Nr.13 Nr. 13 Asphaltmischgut und Asphaltschichten, Anwendungsh. zu den RVS 08.97.05, RVS 08.16.01 und RVS 11.03.21, jeweils Stand 02/2010 sowie RVS 08.97.06 und RVS 08.16.06, jeweils Stand 04/2013 (ersetzt)

Beschreibung

Mit 01.02.2018 wurden die ÖNORMen B 3580-1 und -2, 3581, 3584-1 und -2, 3585-1 sowie 3586-1 und -2 im Sinne der Regeln zur Umsetzung der zugehörigen ÖNORM EN 13108-x veröffentlicht. Darin enthalten sind verschiedentlich Festlegungen, welche – in Abänderung zur jeweiligen bisher gültigen Fassung – einerseits einzelne geänderte oder auch neu aufgenommene technischphysi kalische Parameter u.dgl. betreffen und andererseits auch Änderungen allgemeiner Art (z.B. geän derte Schreibweise) darstellen.

Die anwendungspraktische Umsetzung von Normenvorgaben erfolgt in Österreich im Bereich des Straßenwesens idR durch einschlägige, entsprechend angepasste RVS. Diesbezüglich sind die im Titel des vorliegenden RVS-Arbeitspapieres angeführten RVS auch bereits im Überarbeitungssta dium. Ein Erscheinen der aktualisierten RVS-Versionen ist aller Voraussicht im Laufe des Jahres 2018 vorgesehen, sodass eine akkordierte Überarbeitung dieser RVS mit Beginn der Bausaison 2019 vorliegen sollte. Der tatsächliche Erscheinungszeitpunkt unterliegt jedoch dem Veröffentli chungsprozedere gemäß den Vorgaben der FSV und ist daher zum derzeitigen Stand nicht näher konkretisierbar.

Im Sinne einer reibungslosen Abwicklung von Straßenbauvorhaben im laufenden Kalenderjahr 2018 wird daher die Empfehlung ausgesprochen, seitens der Ausschreibenden, aber auch Anbie tenden in den Bauverträgen, in denen die obenstehenden RVS als Vertragsbestandteil enthalten sind, die datierte Angabe der derzeit aufliegenden RVS (d.h. Ausgabe 2010 bzw. 2013 mit den aufgelegten Änderungen, dazu in Kombination mit den ÖNORMen B 3580-1 und -2 mit Ausgabe stand vom 15-08-2016, 3581 mit Ausgabestand vom 01-12-2009, 3584-1 und -2 mit Ausgabestand vom 15-08-2016, 3585 mit Ausgabestand vom 15-08-2012 sowie 3586-1 und -2 mit Ausgabestand vom 15-08-2016) anzuführen.

Inhaltsangabe

1 Hinweis zur Anwendung der RVS 08.97.05, 08.16.01 und 11.03.21, jeweils Stand Februar 2010 sowie RVS 08.97.06 und 08.16.06, jeweils Stand April 2013 im Zu sammenhang mit den in diesen RVS angeführten ÖNORM B 358x

2 Hinweis zur Bezeichnung von Asphaltmischgut

3 Anforderungen an die Asphaltmischgüter

4 Anforderungen an Gesteinskörnungen

5 CE-Kennzeichnung von Asphaltmischgut

6 Gültigkeit des RVS-Arbeitspapieres

7 Angeführte Richtlinien und Normen

Seiten 6
Ausgabedatum 01.09.2018
Außerkraft seit 01.05.2023
Artikelgruppen