Beschreibung |
Diese RVS ist unter Berücksichtigung der nationalen Gesetze (STSG, StVO, usw.) für in Betrieb befindliche Straßentunnel, welche mit Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen (BuS) ausgestattet sind, anzuwenden. Für Galerien, welche von einer Überwachungszentrale überwacht werden, ist diese RVS sinngemäß anzuwenden.
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Inhaltsangabe |
1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Allgemeines 4 Organisation/Struktur des Tunnelbetriebes 5 Erhaltung 6 Tunnelbetrieb 7 Angeführte Gesetze und Richtlinien 8 Anhang
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 18.09.2018 durch Erlass BMVIT-300.041/0037-IV/IVVS-ALG/2018 |
Arbeitsausschuss |
T03 Erhaltung und Betrieb |