Vor über fünf Jahren wurde die RVS Umweltbaubegleitung unter der Federführung der Arbeitsgruppe „Verkehr und Umwelt“ der Forschungsgesellschaft Straße - Schiene - Verkehr veröffentlicht. Sie entstand aus der Notwendigkeit, einen Stand der Technik für die Umsetzung der Umwelt-Maßnahmen bei Verkehrsinfrastrukturprojekten festzulegen. Projektwerber und Behörden sahen sich in Verfahren zunehmend der Kritik ausgesetzt, dass „Papier geduldig wäre“ und nach Bescheiderlassung ökologische oder andere umweltrelevante Maßnahmen nicht mit der notwendigen Konsequenz umgesetzt würden. Vielfach waren Auflagen oder projekteigene Maßnahmen tatsächlich zu schwammig formuliert oder die Umsetzungsbestrebungen durch den Projektwerber einfach zu lax. Die stetig zunehmende Fülle sowie Komplexität an Auflagen stellte den Projektwerber vor fachliche und personelle Probleme.
Dem sollte der Einsatz von Umwelt-Bauaufsichten abhelfen. Während die Tätigkeit der wasserrechtlichen Bauaufsicht bereits eine längere (auch gesetzliche) Tradition aufwies und auch durch die Judikatur gefestigt war, betraten die ökologischen Bauaufsichten vielfach ungewohntes Terrain. Jetzt galt es nicht mehr der „Ökoprosa“ zu frönen, sondern es mussten baulich machbare, zivilrechtlich einwandfreie und ökologisch sinnvolle Umsetzungsschritte begleitet werden. Erschwerend wirkt sich die nicht immer eindeutige Stellung der Umweltbaubegleitung aus: Bauaufsichten als verlängerter Arm der Behörde oder doch weisungsgebundener Auftragnehmer des Projektwerbers. Diese Unterscheidung kann jedoch maßgeblich für das Auftreten der Bauaufsicht sein.
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