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RVS Richtlinien & Merkblätter
13 Qualitätssicherung bauliche Erhaltung
13.03 Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Kunstbauten



RVS 13.03.61 Nicht geankerte Stützbauwerke
März 2010

Beschreibung

Diese RVS ist für die bautechnische Überwachung, Kontrolle und Prüfung von nicht geankerten Stützbauwerken im Zuge von Verkehrswegen ab einer Höhe von mindestens 1,5 m über ab Gelände Oberkante anzuwenden. Dazu zählen unter anderem Steinmauerwerk (Naturstein, Kunststein), Trockenmauerwerk (Naturstein, Kunststein), Raumgitterwände, Gabionen, Winkelstützmauern, Schwergewichtsmauern, Pfahlwände und Bewehrte Erde. Flügelmauern von Brücken sind im Allgemeinen gemäß RVS 13.03.11 zu überwachen, zu kontrollieren und zu prüfen.

Die Behebung von Mängeln und Schäden ist nicht Gegenstand dieser RVS.

Inhaltsangabe

0. Vorbemerkungen

1. Anwendungsbereich

2. Allgemeines

3. Laufende Überwachung

4. Kontrolle

5. Prüfung

6. Sonderprüfungen

7. Angeführte Gesetze, Richtlinien und Normen

8. Zusätzlich zu beachtende Normen

9. Anhang

Seiten 20
Ausgabedatum 1. März 2010
Änderungsdatum 1. Juli 2021
Ersetzt am 1. Februar 2024 durch RVS 13.03.61 Nicht geankerte Stützbauwerke (Februar 2024)
Verbindlich Ja, verbindlich mit 26.02.2010 durch Erlass BMVIT-300.041/0006-II/ST-ALG/2010
Arbeitsausschuss BR07 Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Brücken und anderen Ingenieurbauwerken
Preise
Medium Netto + USt. Anzahl
Heft 29,00 € 10 %
Download 29,00 € 10 %