Beschreibung |
Diese RVS regelt die Kennzeichnung und Absicherung von Arbeitsstellen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, ausgenommen Arbeitsfahrten des Winterdienstes, und ist nur gemeinsam mit RVS 05.05.42, RVS 05.05.43 oder RVS 05.05.44 anzuwenden.
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Inhaltsangabe |
0. Vorbemerkungen
1. Anwendungsbereich
2. Allgemeines
3. Rechtsvorschriften
4. Grundsätze
5. Anforderungen an die Absicherungseinrichtungen
6. Angeführte Gesetze, Richtlinien und Normen
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 03.09.2012 durch Erlass BMVIT-300.041/0051-IV/ST-ALG/2012 |
Arbeitsausschuss |
STB12 Baustellenabsicherung |