Beschreibung |
Diese RVS ist für die Pflege von Grünflächen an öffentlichen Verkehrswegen samt Nebenanlagen (z.B. Parkplätze, Böschungen, Grünbrücken, Wildtierdurchlässe, Ausgleichsflächen) anzuwenden. Für Eisenbahnanlagen wie z.B. Bahnhofsumfeld, Bahnböschungen, Bahnhofsvorplätze, Versickerung- und Retentionsbecken wird die Anwendung der gegenständlichen RVS empfohlen. Sie ist nicht für Wald i.S. des ForstG anzuwenden. Sofern für bestimmte Streckenabschnitte oder Grünflächen Pflegekonzepte vorliegen, sind die Pflegemaßnahmen nach diesen zu organisieren und abzuarbeiten. Liegen keine Pflegekonzepte vor, ist zumindest nach den Standards dieser RVS vorzugehen.
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Inhaltsangabe |
1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Allgemeines 4 Entwicklungs- und Erhaltungspflege von Rasen- und Wiesenflächen 5 Grünflächenpflege im Bereich von fixen Amphibienschutzeinrichtungen 6 Entwicklungs- und Erhaltungspflege von Einzelbäumen 7 Pflege von waldähnlichen oder flächendeckenden Gehölzbeständen 8 Regelung von Schadensfällen 9 Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen 10 Pflanzenschutz und Bekämpfung von unerwünschtem Aufwuchs 11 Angeführte Gesetze, Richtlinien und Normen 12 Zusätzlich zu beachtende Richtlinien und Normen 13 Anhang 14 Bildnachweis
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 27.03.2019 durch Erlass BMVIT-300.041/0016-IV/IVVS-ALG/2019 |