Beschreibung |
Diese RVS ist für die Planung und Ausführung von gebohrten bzw. eingebrachten Trägerverbauten unter Berücksichtigung der RVS 08.21.02 anzuwenden.
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Inhaltsangabe |
0 Vorbemerkungen 1 Anwendungsbereich 2 Allgemeines 3 Anforderungen 4 Ausführung 5 Prüfungen 6 Angeführte Richtlinien und Normen
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 29.03.2021 durch Erlass 2021-0.190.368 |
Arbeitsausschuss |
BR01 Leistungsbeschreibung Brückenbau |