Diese RVS ist für Wegweiserbrücken (s. Abb. 1) und verwandte Bauwerke (z.B. Verkehrsbeeinflussungsanlagen, Mautgantries) im Zuge von Straßen und Wegen anzuwenden. Verwandte Bauwerke auf Brücken sind ebenfalls gemäß dieser RVS zu überwachen, zu kontrollieren und zu prüfen.
Nicht Gegenstand dieser RVS sind Stahlrohrmaste für Ampelanlagen, Beleuchtungseinrichtungen und einzelne Verkehrszeichen, ebenso nicht die Funktion von Lichtsignalanlagen, Wechselverkehrszeichen usw.
Die Behebung der Mängel und Schäden ist nicht Gegenstand dieser RVS.