Beschreibung |
Diese RVS ist bei Böschungs-, Ufer- und Sohlsicherungen mit Natursteinen gemäß den nachfolgenden Definitionen anzuwenden. Grundlage für die Natursteine ist RVS 08.97.02. Spezielle Anforderungen an Materialeigenschaften und -herkunft (z.B. regionales, geogenes Material), sind gesondert in den Planungs- bzw. Ausschreibungsunterlagen anzuführen.
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Inhaltsangabe |
1 Anwendungsbereich 2 Allgemeines 3 Herstellarten, Wirkungen und Bautypen 4 Angeführte Richtlinien, Normen und Literatur
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Arbeitsausschuss |
STEI04 Böschungs- und Ufersicherungen mit Natursteinen |