Beschreibung |
Diese RVS ist für Asphaltmischgut (gem. RVS 08.97.05 bzw. 08.97.06) und Asphaltschichten (gem. RVS 08.16.01 bzw. 08.16.06) anzuwenden, die auf Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr eingebaut werden. Als Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr i.S. dieser RVS gelten Flächen, welche für Fahrzeuge gemäß der StVO bzw. dem KFG oder für den Fußgängerverkehr benützbar sind oder unter das BStG, die jeweiligen Landesstraßengesetzen oder unter das Güter- und Seilwegegesetz fallen. Diese RVS kann sinngemäß auch für ähnliche, private Flächen angewendet werden.
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Inhaltsangabe |
0 Vorbemerkungen 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Arten und Umfang von Prüfungen 4 Festlegung der Entnahme- bzw. Messstellen 5 Anzuwendende Prüfverfahren 6 Abrechnung 7 Qualitätsabzüge 8 Besondere Regelungen für die Übernahme 9 Angeführte Gesetze, Richtlinien, Normen und Literatur 10 Anhang: Beispiel für die Berechnung der Qualitätsabzüge und des Mischgutverbrauches
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 24.01.2019 durch Erlass BMVIT-300.041/0007-IV/IVVS-ALG/2019 |
Arbeitsausschuss |
A06 Schichten aus Asphaltmischgut |