Präambel
Die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (bAIK) hat mit Ende 2006 alle Verordnungen betreffend die unverbindlichen Honorarleitlinien aufgehoben, da sie von der Bundeswettbewerbsbehörde als wettbewerbswidrig gesehen werden.
Die Aktivitäten der Ingenieurkonsulenten und Zivilingenieure sowie des Fachverbandes der Ingenieurbüros konzentrierten sich in der Folge darauf, die für viele Bereiche der Ingenieurdienstleistungen Ziel- und Aufgabenbeschreibungen bzw. adäquate und zeitgemäße Leistungsbilder.
Der Aufbau ist wie folgt konzipiert:
• RVS 06.01.21
Diese RVS ist als Ziel- und Aufgabenbeschreibung von Leistungen für die Planung von Straßen anzuwenden.
• RVS 06.01.22
Diese RVS ist als Kalkulationshilfe zur Honorarermittlung für die Projektierung von Freilandstraßen gemäß dem in der RVS 06.01.21 enthaltenen Leistungsbild anzuwenden.
Diese RVS wurden von einer unabhängigen Institution, der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV) in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und fertig gestellt.
In dem für die Erstellung des Leistungsbildes eingesetzten Arbeitsausschusses waren Experten der Länder, der ASFINAG, Ingenieurbüros und Ziviltechniker vertreten. Daher konnte ein umfangreiches Leistungsbild erstellt werden.
Mit weiteren fachspezifischen Ergänzungen liegt nun ein umfassendes Instrumentarium als Grundlage für die Vergabe der geistigen Ingenieurleistungen im Bereich Planung von Straßen vor.
Anwendungsbereich:
Diese RVS ist als Kalkulationshilfe zur Honorarermittlung für die Projektierung von Freilandstraßen gemäß dem in der RVS 06.01.21 enthaltenen Leistungsbild anzuwenden.