Bodenaushubmaterial ist Material, das durch Ausheben oder Abräumen von im Wesentlichen natürlich gewachsenem Boden oder Untergrund – auch nach Umlagerung – anfällt. Der Anteil an bodenfremden Bestandteilen, zB mineralischen Baurestmassen, darf nicht mehr als fünf Volumsprozent betragen und es dürfen auch keine mehr als geringfügigen Verunreinigungen, insbesondere mit organischen Abfällen (Kunststoffe, Holz, Papier usw.), vorliegen; diese bodenfremden Bestandteile müssen bereits vor der Aushub- oder Abräumtätigkeit im Boden oder Untergrund vorhanden sein.
Diese und viele weitere gesetzliche Regelungen (DepVO 2008, ALSAG, AWG 2002, BaurestmassentrennVO) müssen bei der Ausschreibung und Durchführung von Erdarbeiten im Verkehrsinfrastrukturbereich berücksichtigt werden. Die Veranstaltung soll Licht in das Dunkel des Gesetzesdschungels bringen.
Es werden einfache, leicht verständliche Informationen und praxisgerechte Tipps für Auftraggeber und Auftragnehmer geben. So wird über die rechtlichen Grundlagen hinausgehend in Kooperation mit dem Baustoff-Recycling Verband ein Überblick über Verwertung und Behandlung von Bodenaushub gegeben.
Weiters werden besondere Hinweise für Ausschreibende gebracht. Die Vortragenden sind durchwegs Experten mit großer Praxiserfahrung und darum bemüht Ihr spezielles Wissen weiterzugeben.