Durch die Erfahrungen mit den bis Ende 2009 gültigen RVS und ÖNORMen für den Asphaltstraßenbau, die erstmals die Anforderungen der Bauproduktenrichtlinie auf Basis von europäischen Normen umgesetzt haben, sind in Form einer „Paketlösung“ die „Mischgutnormen“ und die „Asphalt - RVS“ mit letztem Jahreswechsel auf den aktuellen Stand der Technik gebracht worden. Erstmals ist ein Gesamtregelwerk geschaffen worden, das für alle Heißmischgutanwendungen im Straßenbau anwendbar ist und auch für alle anderen Anwendungen eine gute Grundlage darstellt.
Die gesetzlich zwingend anzuwendenden ÖNORMen richten sich in erster Linie an den Mischguthersteller und regeln das „In-Verkehr-Bringen“ von Asphaltmischgut. Die RVS 08.97.05 „Technische Vertragsbedingungen, Baustoffe, Anforderungen an Asphaltmischgut“ bildet die Grundlage für die praxisgerechte Anwendung der Mischgutsorten auf Basis dieser ÖNORMen. Die RVS 08.16.01 „Technische Vertragsbedingungen, Bituminöse Trag- und Deckschichten, Anforderungen an Asphaltschichten“ stellt das Vertragsregelwerk für die Herstellung von Asphaltschichten dar. In der RVS 11.03.21 „Qualitätsicherung Bau, Straßenoberbau, Asphalt und Asphaltschichten Prüfung und Abrechnung, Abrechnungsbeispiele“ befinden sich die Vertragsgrundlagen für Übernahme und Abrechung.
Das aktuell entwickelte Asphalt-Abzugsberechnungsmodul wird erstmals vorgestellt.
Vortragende:
Dipl.-Ing. Dr. Michael Kostjak
Ing. Peter Riederer