Beschreibung des Aufgabengebietes
Erstellung technischer Anforderungen für begangene und befahrene Decken aus Pflastersteinen und Pflasterplatten sowie für Randeinfassungen im Hinblick auf Planung und Ausführung. Dazu gehört auch das Festlegen von Materialanforderungen, Abnahmekriterien und die Dokumentation von Verbands- und Verlegeregeln (z.B. Passstücke).
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Aufgabe ist die Pflege der Kontakte zur Schweiz und nach Deutschland, um die Abstimmung der Anforderungen im deutschsprachigen Raum sicherzustellen.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Die Überarbeitung der RVS 08.18.01 wurde im Jahr 2024 erfolgreich abgeschlossen; die neue Fassung ist mit 1. Jänner 2025 in Kraft getreten. Ziel dieser Überarbeitung war es, die RVS 08.18.01 an aktuelle technische, funktionale und normative Anforderungen anzupassen und inhaltlich zu erweitern.
Schwerpunkte der Überarbeitung waren unter anderem:
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Überprüfung der bestehenden Pflasterdrainbetonrezeptur sowie Entwicklung zusätzlicher Rezepturen zur Reduktion der Feinanteile und zur Erhöhung der Wasserdurchlässigkeit
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Berücksichtigung konstruktiv sickerfähiger Pflasterungen sowie von Pflasterungen mit Grünfugen
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Aktualisierung und Ergänzung von Anforderungen an eine barrierefreie Ausgestaltung (z. B. Berollbarkeit von Pflasterflächen für Rollstuhlnutzende und Personen mit Rollatoren)
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Straßenreinigung im Zusammenhang mit der baulichen Erhaltung ungebundener Fugenfüllungen
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Überarbeitung der Regelblätter zur Randeinfassung
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Empfehlungen zu Gebäudeanschlüssen
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Regelungen für die Herstellung von Passstücken
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Überarbeitung der Aufbauempfehlungen sowie Erstellung zusätzlicher Empfehlungen zu Abmessungen von Pflastersteinen und -platten für gering belastete Flächen
Im Jahr 2025 erfolgte die fachliche Vermittlung der neu erstellten RVS 08.18.01 im Rahmen eines FSV-Infonachmittags. Darüber hinaus wurde die Richtlinie beim FSV-Verkehrstag 2025 einem breiten Fachpublikum präsentiert.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Derzeit wird die maßgebliche ÖNORM B 2214 „Pflasterungsarbeiten“ überarbeitet. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, künftig verstärkt technische Inhalte in die RVS zu überführen. Dadurch wird die RVS 08.18.01 weiter an fachlicher Bedeutung gewinnen.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, die RVS künftig um zusätzliche praxisnahe Verlegebeispiele zu ergänzen sowie aktuelle Forschungsergebnisse zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist ab März 2026 eine neuerliche Überarbeitung der RVS 08.18.01 vorgesehen.
Bei der Neuzusammensetzung der Arbeitsgruppe wird besonderer Wert auf eine breitere fachliche Repräsentanz gelegt. Insbesondere ist eine verstärkte Einbindung von Vertreter:innen aus den westlichen Bundesländern, der Baustoffproduzenten sowie der planenden Fachbereiche vorgesehen.
Ziel ist es, eine entsprechend weiterentwickelte Fassung der RVS 08.18.01 im Jahr 2027 bereitzustellen.