Diese RVS ist für die Bemessung des Brandfalles der tragenden Bauteile von Straßen tunnel gemäß RVS 09.01.23 über 200 m Länge anzuwenden.
Die Personensicherheit in Straßentunnel und die Tunnelausrüstung (Kommunikation, Stromversorgung, Sicherheitseinrichtungen, Lüftungsanlagen, automatische Brandbekämpfungsanlagen, Tunnelausrüstungen u.dgl.) inklusive allfälliger Umweltauswirkungen sind nicht Gegenstand der Richtlinie.
Bei Tunnel bis 200 m Länge und für Galerien unabhängig von der Länge sind gesonderte Festlegungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu treffen.