Diese RVS ist zur Verwaltung von Brückenbauwerken im hochrangigen Verkehrswegenetz im Rahmen einer EDV-gestützten Bauwerksdatenbank anzuwenden.
Das Objekt der Klasse Brücke steht - unabhängig von ihrer lichten Weite - für alle Brückentragwerke, Grünbrücken, Hangbrücken und überschütteten Konstruktionen zur Verfügung.
Ob eine Prüfverpflichtung gemäß RVS 13.03.11 gegeben ist, wird bei den Zuständigkeiten unter Nennung der Organisationseinheit festgelegt (s. auch RVS 13.04.01, Pkt. 4.3).