Präambel
Die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (bAIK) hat mit Ende 2006 alle Verordnungen betreffend die unverbindlichen Honorarleitlinien aufgehoben, da sie von der Bundeswettbewerbsbehörde als wettbewerbswidrig gesehen werden.
Die Aktivitäten der Ingenieurkonsulenten und Zivilingenieure sowie des Fachverbandes der Ingenieurbüros konzentrierten sich in der Folge darauf, die für viele Bereiche der Ingenieurdienstleistungen Ziel- und Aufgabenbeschreibungen bzw. adäquate und zeitgemäße Leistungsbilder, insbesondere für das Vermessungswesen und die Geoinformation als Information und Hilfestellung für die Auftraggeber und Auftragnehmer zu erarbeiten und bereit zu stellen. Auf Basis der bisherigen leistungsbezogenen Aufzeichnungen wurde eine Aktualisierung der Leistungsbilder gemäß dem derzeitigen Gesetzes- und Verordnungsstand, sowie dem Stand der Technik vorgenommen. In diesem Zusammenhang sei noch darauf hingewiesen, dass es sich bei einer Vielzahl von vermessungstechnischen Projektlösungen um geistige Leistungen handelt. Für Teilleistungen davon können die in den RVS 06.01.11 und RVS 06.01.12 angeführten Leistungsbilder und Kalkulationsgrundlagen wichtige Hilfsmittel bei einer Vergabe und der Angebotserstellung derartiger Projekte darstellen.
Der Aufbau ist wie folgt konzipiert:
• RVS 06.01.11
Dieses umfasst jeweils die Ziel- und Aufgabenbeschreibungen aller Vermessungstätigkeiten vom Kataster, über die Ingenieurgeodäsie bis zur Geoinformation.
• RVS 06.01.12
Für die in der RVS 06.01.11 angeführten Leistungsbilder werden die Grundlagen für die Kalkulation der jeweiligen Ingenieurleistungen erarbeitet und dargelegt.
Es werden die relevanten Aufwandswerte aller Arten abgeschätzt, wobei auf Basis von fertig gestellten Referenzprojekten auch diverse objektivierte Parameter wie Größe und Schwierigkeiten der Projekte sowie die jeweiligen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Diese beiden RVS wurden von einer unabhängigen Institution, der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV) in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und fertig gestellt.
In dem für die Erstellung des Leistungsbildes eingesetzten Arbeitsausschusses waren Vermessungsexperten der Länder, der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (bAIK), der ÖBB Infrastruktur AG, der ASFINAG und der WKO-Fachverband Ingenieurbüros vertreten. Daher konnte ein umfangreiches Leistungsbild für Vermessung und Geoinformation erstellt werden.
Mit weiteren fachspezifischen Ergänzungen, wie beispielsweise Kalkulationsprogrammen und Berechungen von Büro- und projektindividuellen Stundensätzen oder Vertragsmustern, liegt nun ein umfassendes Instrumentarium als Grundlage für die Vergabe der geistigen Ingenieurleistungen im Bereich Vermessungswesen und Geoinformation vor.
Anwendungsbereich
Das in dieser RVS beschriebene Vergütungsmodell kann zur Aufwand- und Kostenabschätzung von den in der RVS 06.01.11 beschriebenen Leistungen auf dem Gebiet des Vermessungswesens und der Geoinformation angewendet werden, sofern die Leistungen einem durchschnittlichen Ausmaß entsprechen. Einzelne Leistungen, insbesondere weitere geistige Dienstleistungen, werden nach dem Zeitaufwand zu erfassen sein.