Das Thema Landschaftspflegerische Begleitplanung für
Eisenbahninfrastrukturprojekte ist spätestens seit dem
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) eine relevante Komponente
im Planungsprozess von Infrastrukturprojekten.
Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen sind gemäß dem UVP-G
erforderlich, wenn im Verfahren Maßnahmen festgelegt wurden um
schädigende, belästigende oder belastende Auswirkungen auf die Umwelt zu
vermeiden, zu vermindern, auszugleichen, zu ersetzen bzw. die zu
setzenden Maßnahmen zu gestalten.
Die FSV verfügt seit Jahren mit den Richtlinien und Vorschriften für das
Straßenwesen (RVS) über ein Baukastensystem für die funktionalen
Anforderungen und Mindestvorgaben von Fachplanungen zu den Themen Umwelt
und Landschaft für Infrastrukturprojekte. Die vorliegenden RVE ergänzen
diese Systematik.
Im Zuge der Veranstaltung werden die Landschaftspflegerischen
Begleitmaßnahmen nach RVE 04.03.01 vorgestellt und die Grundsätze der
Pflegeplanerstellung nach RVE 04.03.02 behandelt.
Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen nach RVE 04.03.01:
- Vermeidungsmaßnahmen
- Verminderungsmaßnahmen
- Ausgleichsmaßnahmen
- Ersatzmaßnahmen
- Gestaltungsmaßnahmen
Pflegeplan für ökologische Kompensationsflächen nach RVE
04.03.02:
- Grundsätze Pflegeplanerstellung
- Aufbau Pflegeplan
- Beispiele