Aushubmaterial wird durch den Bundesabfallwirtschaftsplan (BAWP)
definiert. Abhängig von der weiteren Behandlungsart – Verwertung für
Rekultivierung, Untergrundverfüllung, als Recycling-Baustoff bzw.
Deponierung – sind neue Regelungen vorliegend. Ziel des BAWP ist es,
Aushubmaterial einer möglichst hochwertigen, qualitätsgesicherten
Verwertung zuzuführen.
Diese und viele weitere gesetzliche Regelungen (DepVO 2008, ALSAG,
AWG 2002, Baustoff-RecyclingVO) müssen bei der Ausschreibung und
Durchführung von Erdarbeiten im Verkehrsinfrastrukturbereich
berücksichtigt werden. Die Veranstaltung soll Licht in das Dunkel des
Gesetzesdschungels bringen, auch die Novellierung des ALSAG 2017 wird
angesprochen.
Es werden einfache, leicht verständliche Informationen und
praxisgerechte Tipps für AuftraggeberInnen und AuftragnehmerInnen
gegeben. So wird über die rechtlichen Grundlagen hinausgehend in
Kooperation mit dem Baustoff-Recycling Verband (BRV) ein Überblick über
Verwertung und Behandlung von Bodenaushub gegeben.
Weiters werden besondere Hinweise für Ausschreibung und
Angebotsbearbeitung gebracht. Die Vortragenden sind ExpertInnen mit
großer Praxiserfahrung und geben bei diesem Seminar Einblicke in eine
komplexe Materie.