Die RVS 03.02.12 „Fußgängerverkehr“ und die
RVS 03.02.13 „Radverkehr“ dienen der Planung aller für
den Fußgänger- bzw. Radverkehr zugelassenen öffentlichen Verkehrsflächen
und wird von Fachexperten vorgestellt.
Wegen der kaum vorhandenen Umweltauswirkungen, der nachweislich
positiven Effekte auf die Gesundheit (Zivilisationskrankheit
Bewegungsmangel) und die Förderung kleinräumiger, lebenswerter
Siedlungs- und Versorgungsstrukturen ist das zu Fuß gehen aber auch das
Fahrradfahren vor allem innerorts ein ideales Verkehrsmittel. Radfahrer
sind jedoch wie Fußgänger ungeschützte Verkehrsteilnehmer. Die Belange
der Verkehrssicherheit sind daher sowohl bei der Planung von Fußgänger-
und Radfahranlagen als auch von sonstigen Verkehrsanlagen, die von
Fußgängern und Radfahrern benützt werden dürfen, vorrangig zu beachten.
Die Vorträge beinhalten Anwendungsfälle der Richtlinien
RVS 03.02.12 „Fußgängerverkehr“ und
RVS 03.02.13 "Radverkehr". Anhand von aktuellen
Praxisbeispielen werden unterschiedliche Netzelemente vorgestellt. Dabei
werden die in der Richtlinie angeführten Entscheidungskriterien sowie
Empfehlungen für Einsatzbereiche und die Gestaltung solcher Straßenzüge
näher erörtert. Es werden Grundsätze der Detailplanung für Fußgänger und
Radfahrer entsprechend den einschlägigen Regelwerken und rechtliche
Rahmenbedingungen dargelegt und mit der Praxis der innerörtlichen
Straßengestaltung verglichen. Beispiele werden erörtert und
unterschiedliche Aspekte dargelegt. Auf sicherheitsrelevante Fragen
besonderer Benutzergruppen wird hingewiesen und dem Kapitel
Querungshilfen dabei besondere Bedeutung beigemessen.
- Planer
- Behördenvertreter
- Verkehrsreferenten
- Vertreter von Kommunen
Die Vorträge wenden sich an Praktiker und Theoretiker die sich in
Planungsbüros, öffentlichen Dienststellen und im wissenschaftlichen
Bereich mit der Planung, Gestaltung, Organisation und Sicherheit im
Straßenverkehr befassen.