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RVS 15.04.21 Anforderungen an die Ausbildung und Dimensionierung - 1. Abänderung

Beschreibung

Diese RVS regelt die Anforderungen für die Ausbildung und Dimensionierung von Geländern auf Brücken und anderen Kunstbauten (z.B. Stützmauern) im Zuge von öffentlichen Verkehrswegen. Für Stiegenanlagen im unmittelbaren Zusammenhang mit Brücken und anderen Kunstbauten ist die RVS sinngemäß anzuwenden.

 

Sie ist grundsätzlich für den Neubau sowie die Generalinstandsetzung von Brücken und anderen Kunstbauten anzuwenden.

 

Reparaturmaßnahmen sind nicht Gegenstand dieser RVS, da in diesen Fällen lediglich der üsprüngliche Zustand wieder herzustellen ist.

 

Für den Hochbau verbindliche Vorschriften (Bauordnungen, OIB-Richtlinien usw.) sind für Brückengeländer im Sinne dieser RVS nicht anzuwenden.

 

Kombinierte Absturzsicherungen haben neben den Anforderungen dieser RVS auch die Anforderungen der RVS 05.02.31, RVS 15.04.71 bzw. der ÖNORM EN 1317-5 zu erfüllen.

Inhaltsangabe

0. Vorbemerkungen

1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

3. Allgemeines

4. Elemente der Geländerkonstruktion

5. Anordnung eines Geländers

6. Konstruktive Anforderungen

7. Geometrische Anforderungen

8. Bemessungsanforderungen

9. Nachweis der Einwirkungen

10. Anforderungen an die Ausführung

11. Korrosionsschutz

12. Zäune

13. Angeführte Richtlinien und Normen

14. Zusätzlich zu beachtende Gesetze, Richtlinien und Normen

15. Anhang

Seiten 3
Ausgabedatum 01.04.2018
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