Beschreibung |
Diese RVS ist für die bautechnische Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Brücken mit öffentlichem Verkehr anzuwenden. Als Brücken mit öffentlichem Verkehr i.S. dieser RVS gelten solche, die für Fahrzeuge gemäß der StVO bzw. dem KFG oder für den Fußgängerverkehr benützbar sind. Für ähnliche private Bauwerke wird die Anwendung dieser RVS empfohlen.
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Inhaltsangabe |
1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Allgemeines 4 Laufende Überwachung 5 Kontrolle 6 Prüfung 7 Angeführte Richtlinien, Normen und Literatur 8 Zusätzlich zu beachtende Richtlinien, Normen und Literatur 9 Anhang
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 28.06.2021 durch Erlass 2021-0.435.996 |
Arbeitsausschuss |
BR07 Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Brücken und anderen Ingenieurbauwerken |