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RVS Richtlinien & Merkblätter
05 Verkehrsführung
05.06 Verkehrssicherheitsmaßnahmen
05.06.10 Blendschutz



RVS 05.06.12 Visuelle Informationsträger für verkehrsfremde Zwecke
Dezember 2019

Beschreibung

Diese RVS ist gemeinsam mit der RVS 05.06.11 bei der Beurteilung von künstlichen Lichtquellen und visuellen Informationsträgern für verkehrsfremde Zwecke (VIT) im Umfeld von Straßen anzuwenden. Sie ist insbesondere zur Beurteilung von Beeinträchtigungen der Sicherheit des Straßenverkehrs i.S. des § 35 StVO heranzuziehen.
Diese RVS ist sowohl für Ortsgebiete als auch für Freilandstraßen (d.s. Bundesstraßen A und S sowie Landesstraßen B und L) anzuwenden. Daher sind auch das BStG und die jeweiligen Straßengesetze der Länder zu beachten.
Sie ist nicht für Beleuchtungsanlagen heranzuziehen, die ausschließlich der Regelung und Sicherung des Verkehrs dienen (z.B. Straßenbeleuchtungen im Zuge der jeweils betrachteten Straße, Signalanlagen, beleuchtete Verkehrszeichen) sowie für Wechseltextanzeigen mit verkehrsrelevanter
Information.

Inhaltsangabe

1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
3 Allgemeines
4 Arten von Visuellen Informationsträgern
5 Verkehrstechnische Parameter
6 Verkehrsrelevante Ausschließungsgründe
7 Lichttechnische Bewertungszonen
8 Grenzwerte / Überschwelligkeit
9 Messmethoden
10 Unterlagen
11 Vorschreibungen für die Genehmigung
12 Angeführte Gesetze, Richtlinien und Normen
13 Zusätzlich zu beachtende Normen
14 Anhang

Verbindlichkeitserklärung
Seiten 22
Ausgabedatum 1. Dezember 2019
Verbindlich Ja, verbindlich mit 02.12.2019 durch Erlass BMVIT-300.041/0038-IV/IVVS-ALG/2019
Arbeitsausschuss PV12 Visuelle Informationsträger und Störwirkungen
Preise
Medium Netto + USt. Anzahl
Heft 39,00 € 10 %
Download 39,00 € 10 %
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